Kostenübernahme durch die Krankenkasse für Krankentransporte

Was Sie zur Erstattung von Krankentransporten wissen sollten

Kucinski Krankentransport (2)

Wann zahlt die Krankenkasse einen Krankentransport?

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für einen Transport, wenn die Fahrt medizinisch notwendig ist und Sie diese Notwendigkeit durch eine ärztliche Verordnung nachweisen können. Das gilt unter anderem für:

Fahrten zu stationären Behandlungen

(Einweisung oder Entlassung)

Regelmäßige Behandlungen

z. B. Dialyse, Bestrahlung oder Chemotherapie

Ambulate Behandlungen

z.B. OPs oder ärztliche Untersuchungen

Pflegegrad

Patientinnen und Patienten mit einem Pflegegrad oder Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG, Bl oder H

Auch Fernfahrten (z. B. in eine Spezialklinik außerhalb des Landkreises) können übernommen werden, sofern sie medizinisch erforderlich sind.


Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Damit die Fahrt erstattet werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung (Formular Muster 4)
Bei ambulanten FahrtenVorherige Genehmigung durch die Krankenkasse
Medizinische Begründung (z. B. durch chronische Erkrankung, Mobilitätseinschränkung, Pflegegrad, Therapieform etc.)

Wichtig: Die ärztliche Verordnung erhalten Sie in der Arztpraxis oder vom Krankenhaus. Diese muss vor Fahrtbeginn vorliegen.

Welche Unterlagen benötigen Sie?

Damit wir Ihre Fahrt korrekt durchführen und abrechnen können, bitten wir Sie um folgende Dokumente:

  1. Verordnung der Krankenbeförderung (Formular Muster 4)
  2. Genehmigung der Krankenkasse (nur bei ambulanten Fahrten)
  3. Befreiungsausweis, wenn Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind

Optional – je nach Fall:
Ärztliches Attest, wenn z. B. keine spezielle Diagnose, aber Mobilitätsbeeinträchtigung vorliegt

Wie hoch ist die Zuzahlung?

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, gilt folgende Regelung:

  • 10 % der Fahrtkosten pro Fahrt
  • Mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro je Fahrt
  • Die Zuzahlung entfällt vollständig, wenn Sie einen Befreiungsausweis besitzen

Die Zuzahlung zahlen Sie direkt an uns oder nach Absprache mit der Krankenkasse.

So einfach einen Krankentransport anmelden

In 4 Schritten sicher zum Arzt Termin

1

Verordnung

vom Arzt einholen 
(Formular Muster 4)

2

Kostenübernahme

bei Ihrer Krankenkasse klären

3

Fahrt anmelden

telefonisch oder über das Kontaktformular

4

Abgeholt werden

Wir holen Sie pünktlich ab und bringen Sie sicher ans Ziel

Häufig gestellte Fragen zu Krankentransport Kostenübernahme

Die Beantragung bei der Krankenkasse erfolgt grundsätzlich durch Sie selbst. Wir dürfen diesen Schritt nicht übernehmen, helfen Ihnen aber gerne mit Informationen weiter.

Ohne Genehmigung kann die Krankenkasse die Erstattung verweigern. Bitte klären Sie ambulante Fahrten daher vorab mit Ihrer Kasse ab.

Ja, in der Regel wird bei einer Behandlung auch die Rückfahrt mitverordnet. Bitte prüfen Sie das Formular daraufhin.

In diesem Fall prüfen Sie bitte mit Ihrer Krankenkasse, ob ein Befreiungsausweis für Sie infrage kommt.

So oft, wie es medizinisch notwendig ist und eine Verordnung dafür vorliegt. Besonders bei Dialyse- oder Strahlentherapie sind regelmäßige Fahrten üblich und genehmigungsfähig.

Persönlich beraten – reginal für Sie da

Sie haben noch Fragen oder möchten Ihre Fahrt direkt anmelden? Wir sind telefonisch für Sie da und helfen Ihnen gerne weiter – kompetent, respektvoll und mit langjähriger Erfahrung.

Kucinski Mietwagen e.K. – Ihr Partner für Krankentransporte im Kreis Höxter und Holzminden.